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            DFK


            Diagnose- und Förderklassen


            Konzept:

            Diagnose- und Förderklassen (DFK) gibt es in Bayern an Sonderpädagogischen Förderzentren. Sie sind neben der Regelschule ein schulisches Angebot für Kinder, die aufgrund festgestellter individueller sozialer, sprachlicher, motorischer und/oder kognitiver Entwicklungsrückstände sonderpädagogischer Förderung bedürfen. Die Entscheidung über den jeweiligen Lernort treffen die Erziehungsberechtigten.

            Lehrplan:

            Der Unterricht in der Diagnose- und Förderklasse erfolgt auf der Grundlage des Lehrplans Plus der Grundschule. Der zu behandelnde Unterrichtsstoff der ersten zwei Grundschuljahre kann auf drei Jahre verteilt werden. Die Schulpflicht des Kindes verlängert sich dann um ein Jahr. Der Besuch dieses eingeschobenen Schuljahres gilt schulrechtlich nicht als Wiederholung einer Jahrgangstufe.

            Der Rahmenlehrplan Lernen, der auf den Lehrplan Plus der Grundschule aufbaut, wird zusätzlich herangezogen. Insbesondere die darin beschriebenen Entwicklungsbereiche Motorik/Wahrnehmung, Denken/Lernstrategien, Kommunikation/Sprache, Emotionen/soziales Lernen gewährleisten den Schülerinnen und Schülern ganzheitliches Lernen.

            Ziele:

            Die Kinder bekommen in den Diagnose- und Förderklassen individuelle sonderpädagogische Hilfestellungen in den Bereichen Lernen, Verhalten und Sprache. Sie werden lernzieldifferent unterrichtet. Somit soll sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler  ihrem Leistungspotenzial und ihrem Entwicklungsstand entsprechend optimal gefördert werden und ihnen eine grundlegende Bildung zukommt, sowie eine optimale Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht wird. Anhaltende Überforderung und damit einhergehende Sekundärsymptomatik (z.B. Schulangst) sollen so vermieden werden. Eine eventuelle Rückführung der Kinder an die Grundschule mit verbesserten Ausgangsbedingungen soll durch die sonderpädagogische Förderung an Diagnose- und Förderklassen unterstützt werden.

            Arbeitsweise in Diagnose- und Förderklassen:

            Vor der Einschulung eines Kindes in die Diagnose- und Förderklasse wird ein Gutachten erstellt, in dem der jeweilige Entwicklungs- und Leistungsstand und damit einher gehend der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt und beschrieben wird. Darauf basierend werden Förderziele und Förderangebote für die Schülerinnen und Schüler erstellt. Fortlaufende Beobachtungen und durchgeführte Testverfahren helfen den Lehrern, diese regelmäßig zu überprüfen und neu festzulegen.

            Diese individuelle und diagnosegeleitete Förderung ist möglich, da dafür kleinere Klassen als an der Regelschule gebildet werden und den Kindern ein Jahr mehr Zeit eingeräumt wird. Vielfältige sonderpädagogische Lehr- und Unterrichtsmittel und -methoden (z.B. Handzeichen im Schriftspracherwerb, besondere Anschauungsmaterialien in der Mathematik) vervollständigen das Angebot. Regelmäßige Bewegungsphasen, Wahrnehmungs- und Konzentrationsübungen, Trainingsprogramme zum sozialen Lernen sowie Sprachspiele sind nur einige Beispiele, die den Unterricht in den Diagnose- und Förderklassen, je nach Bedarf der Kinder, bereichern können.


            Ein weiterer Schwerpunkt liegt im engen Austausch mit Eltern und Erziehungsberechtigten, um sowohl die inner- als auch außerschulische Förderung des Kindes abzustimmen. Darüber hinaus arbeiten die Lehrkräfte mit anderen Fachdiensten zusammen (z.B. Jugendhilfe, Beratungsstellen, Logopäden, Frühförderstellen, Fachärzte etc.).

            Gesetzliche Grundlagen:


            Die Gesetzliche Begründung für Diagnose- und Förderklassen finden sich im:

            • § 24 VSO-F:  (1) Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen werden gebildet, um diagnosegeleitet den sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler zu erfüllen. Aufgabe der Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklasse ist es, für die Schülerinnen und Schüler die Grundlage einer weiteren individuellen Förderung an einer Förderschule zu schaffen oder sie nach Abschluss der Förderphase an die Grundschule zurück zu führen. Dem Unterricht in Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen  wird der Lehrplan der Grundschule zu Grunde gelegt.

            • Art. 24 Nr. 7 Bay EUG