Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Wir alle wünschen uns ein harmonisches und lebendiges Miteinander an unserer Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.
Welche Aufgaben hat der Elternbeirat
- Die Interessen der Eltern der Schülerinnen und Schüler zu vertreten
- Den Eltern Gelegenheit geben, sich zu informieren und auszusprechen
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zu vertiefen
- Wünsche und Anregungen sowie Vorschläge der Eltern anzuhören, zu beraten und Lösungen zu finden
- Die Schulleitung unterrichtet den Elternbeirat über alle Angelegenheiten die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte
- Unterstützung von Festen, wie z.B. Sommerfest, Weihnachtsfeste, etc.
- Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre gewählt.